Arbeitszeiterfassung im ERP-System

Arbeitszeiterfassung zukünftig für alle EU-weiten Arbeitsmodelle 

 

Mit seinem Urteil aus Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof EugH zahlreiche Arbeitgeber in der gesamten EU buchstäblich aufgerüttelt! Dem Urteil zufolge ist jeder von ihnen dazu verpflichtet, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter anhand eines Arbeitszeiterfassungssystems zu protokollieren und zu dokumentieren. Ob örtlicher Handwerksbetrieb, ob Gastronomie, Hotellerie oder ob der Mittelstand; nicht nur für die eigene Personalplanung, sondern auch zum Schutz des Arbeitnehmers gilt zukünftig eine lückenlose Arbeitszeiterfassung. Gemeint ist damit die Auswertung der Arbeitszeit in einer lückenlosen Nachvollziehbarkeit. 

 

„Alle EU-Mitgliedsländer, also auch Deutschland müssen Maßnahmen treffen um sicherzustellen, dass den Arbeitnehmern einerseits tägliche sowie wöchentliche Mindestruhezeiten zugutekommen, und dass andererseits die wöchentliche Arbeitszeit gemäß der Arbeitszeitrichtlinie eingehalten, sprich nicht überschritten wird“. 

 

Das EugH-Urteil basiert auf der EU-Grundrechtscharta mit dem Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers. Was allerdings durch das Gerichtsurteil nicht zum Ausdruck kommt, ist umgekehrt die positive Auswirkung für den Arbeitgeber. Für ihn bedeutet die bildlich gesprochen sekundengenaue Arbeitszeiterfassung dauerhaft eine Prozessoptimierung bis hin zur Produktivitätssteigerung. Bislang eher vernachlässigte Unterbrechungen, Pausen oder Arbeitszeitverkürzungen werden zukünftig elektronisch erfasst und automatisch mit der tatsächlichen Arbeitszeit verrechnet. Darüber wird dann nicht mehr gesprochen oder diskutiert, es geschieht ganz einfach. 

 

ERP System – geeignetes Instrument zur digitalen Arbeitszeiterfassung

 

Das Enterprise Ressource Planning, kurz ERP ist eine Software, mit der das Management unternehmerische Ressourcen wie Kapital und Personal, wie Materialien mit Anlage- und Umlaufvermögen oder wie die gesamte IT-Technologie plant und steuert. Für die Optimierung des ERP-Systems ist die Digitalisierung ein ausschlaggebender Faktor. Digitalisierung ist in diesem Sinne gleichbedeutend mit Genauigkeit, mit Schnelligkeit in Echtzeit sowie mit einer zentralen Plattform inklusive der dazugehörigen Zugriffsberechtigung. 

 

Eine maßgeschneiderte ERP-Software bietet alle Möglichkeiten für 

• die Arbeitszeiterfassung 

• eine dezentrale Weiterverarbeitung mit Brutto-/Nettoarbeitszeit 

• die sich daraus ergebende monatliche Entgeltberechnung

 

Arbeitszeiterfassung nicht anbinden sondern einbinden

 

Die schon vorhandene ERP-Plattform bietet die Chance, eine zukünftig notwendige Arbeitszeiterfassung unmittelbar in das ERP-System einzubinden. Eine Hardware gibt es bereits, und die ebenfalls vorhandene Software wird bedarfsgerecht erweitert. Anbindung ist gleichbedeutend mit der Integration eines ganz neuen und externen Zeiterfassungssystems. Das erübrigt sich, zumal mit ERP sowohl ein gesetzeskonformes als auch in Bezug auf die Personalplanung absolut effizientes Arbeiten möglich ist. 

 

Als Fazit bleibt festzuhalten

 

dass dem Unternehmer mit seinem ERP-System gleichzeitig auch das geforderte Zeiterfassungssystem zur Verfügung steht. ERP-Hardware + Software sind die entscheidenden Voraussetzungen, um ohne große Probleme die Arbeitszeiterfassung zu integrieren. 

 

Der mittelständische oder Kleinunternehmer ohne bisheriges ERP-System kann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Mit der überschaubaren Investition eines neuen und aktuellen ERP-Systems erfüllt er gleichzeitig alle Voraussetzungen für die zeitgemäße Arbeitszeiterfassung im kommenden Jahrzehnt; vom Arbeitszeitkonto für den Arbeitnehmer über eine planerische Auswertung für die Firma bis hin zur digitalen Verarbeitung und elektronischen Speicherung für das Finanzamt und den Sozialversicherungsträger.