Mandantenfähigkeit beschreibt die Eignung eines IT-Systems zur Abbildung mehrerer Unternehmen (Mandanten) und gilt als ein wichtiges Auswahlkriterium. In einer Instanz eines mandantenfähigen
ERP-Systems lassen sich Konzernstrukturen so repräsentieren, dass handelsrechtliche beziehungsweise organisatorische Einheiten auch datentechnisch gegeneinander abgegrenzt werden. Damit entfällt
das Erfordernis, für einzelne Mandanten separate Systeme zu betreiben. Dabei ist zu beachten, dass Jeder nur die eigenen Daten einsehen und ändern kann.
Die wirtschaftlichen Vorteile mandantenfähiger Systeme liegen in der Zentralisierung von Implementierung, Betrieb und Wartung gegenüber einzelner Instanzen. Dass mandantenübergreifende Daten und
Objekte nicht pro Mandant und damit mehrfach vorgehalten gehalten werden, reduziert zusätzlich den Speicherbedarf. Beispiele dafür sind Länder und Währungskurse. Demgegenüber können individuelle
Konfigurationen über mandantenabhängige Daten und Objekte abgebildet werden. So lassen sich die Spezifika einzelner Unternehmen berücksichtigen. Als Nachteil mehrmandantenfähiger Systeme gilt die
Komplexität hinsichtlich Datesicherheit und Datenschutz.